Die Kinder der Liobaschule kommen aus dem Einzugsgebiet der ganzen Stadt Vechta. Die teilweise sehr langen Schulwege der Kinder ziehen eine Vielzahl von verschiedenen Schulwegarten nach sich, die alle bedacht und möglichst sicher und effizient geplant werden müssen. Allgemein gilt:
Alle Kinder sind auf dem Schulweg versichert, bei den Kindern aus Vechta ist das die GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband) in Oldenburg. Hier werden monatlich Überprüfungen, Hilfen, Tipps und Ratschläge für Schulen, Eltern und Kommunen veröffentlicht. Im Falle eines Unfalles teilt die Schule dem Verband die Daten der Kinder und den Unfallhergang mit.
Kinder im Vorschulalter genießen die vertraute Umgebung und die Nähe ihrer Eltern. Im Grundschulalter aber lösen sie sich Schritt für Schritt vom Elternhaus, trauen sich immer mehr zu und legen neue, schwierige Wege zurück. Um Eltern, Kinder und zuständigen Behörden hier angemessen Hilfestellungen zu geben, hat die Unfallforschung der Versicherer ein ganzes Medienpaket entwickelt. In diesen werden Empfehlungen für den Schulweg zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Bus oder auch mit dem Auto gegeben. Diese Medienpakt ist bei der GUV in Oldenburg zu beziehen.
Als Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges sind Schulwegtraining und gerade im Winter lichtreflektierende Kleidung wichtig. An manchen Kreuzungen und Fußgängerüberwegen findet eine kommunale oder polizeiliche Schulwegsicherung statt (Warnung und Anhaltung von Fahrzeugen) Des Weiteren sind zur Schlwegsicherung auch Verkehrshelfer wie Schülerlotsen tätig. An besonderen Stellen werden die Kinder durch die "gelben Füße" aufmerksam gemacht.
Bei der Planung des Schulweges muss natürlich bedacht werden, dass der sicherste Schulweg für die Kinder herausgesucht wird. Das kann manchmal ein Weg sein, der etwas länger ist, dafür aber mehr Sicherheit bietet. Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass ihre Kinder alle Straßen möglichst nur auf Zebrastreifen oder an markierten Stellen mit Signalanlagen überqueren. Hier finden Sie einige grundsätzliche Regeln für alle Fußgänger:
Kinder aus den Klassen 1 bis 3 gehören für den Schulweg nicht auf das Fahrrad!
Kinder ohne bestandene Radfahrprüfung sollen nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Die Einschätzung der Gefahren im Verkehr fällt den Kindern bis einschließlich Klasse 3 noch sehr schwer. Kinder aus den Klassen 3 und 4 müssen besonders auf die Gefahren beim Befahren von Gehwegen, Fahrradwegen und Straßen hingewiesen werden und für die Bewältigung der Aufgaben gerüstet werden. Dazu spielt die Erziehung zur Mobilität eine wesentliche Rolle:
Der Transport mit dem Schulbus obliegt der Verantwortung und Regelung des Landkreises Vechta. Alle Einrichtungen müssen pfleglich behandelt werden.
Das Verhalten der Kinder muss sich an folgenden Richtlinien orientieren:
Der Transport mit dem Auto geschieht in alleiniger Verantwortung der Eltern. Folgende Regelungen müssen beachtet werden: